PM der SGK - SGK Baden-Württemberg mahnt zügige und unbürokratische Umsetzung des Nachtragshaushalts im Land an

Veröffentlicht am 07.07.2021 in Pressemitteilungen

OB Thilo Rentschler: „Wir vor Ort wissen, wo in unserer Kommune der Schuh gerade beson­ders drückt und wie zusätzliche Mittel sinnvoll eingesetzt werden können.“

 

Zu einem Austausch über die finanzielle Lage im Land und den anstehenden Nachtragshaushalt hat sich der Landesvorstand der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V. mit Nicolas Fink, stellver­tretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion getroffen.

Mit Erstaunen reagierte man auf die Ausführungen Finks, wonach das Land Baden-Württemberg über rund 3,2 Milliarden verfügbare Mittel aus noch nicht projektierten Vorhaben verfüge, die geplante Neuverschu­ldung in Höhe von 1,2 Milliarden noch gar nicht eingerechnet. „Die Kommunen haben als Folge der Corona-Pandemie konkrete Finanzbedarfe, die möglichst sofort gedeckt werden müssen“, so Thilo Rentschler, Vor­sitzender der SGK Baden-Württemberg und Oberbürgermeister der Stadt Aalen. „Eine schnelle Verabschie­dung des Nachtragshaushalts und eine zügige und vor allem unbürokratische Zuteilung der Gelder sind un­abdingbar, auch, um volkswirtschaftlich positive impulse zu setzen.“

Auf Zustimmung stieß die Schwerpunktsetzung der Landtags-SPD, die sich im Rahmen der Beratungen für einen Schutzschirm für Schüler:innen, die Finanzierung von Luftfiltern für Klassenzimmer und eine verbes­serte finanzielle Unterstützung der Kommunen stark machen will.

Mit Blick auf die Ausgestaltung des Nachtrags warnte Rentschler vor zu vielen neuen Fördertöpfen: „Wir vor Ort wissen, wo in unserer Stadt oder Gemeinde der Schuh gerade besonders drückt und wie zusätzliche Mit­tel sinnvoll eingesetzt werden können. Damit Geld schnell und direkt dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollte der Schwerpunkt auf der grundlegenden Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung liegen und nicht auf neuen Fördertöpfen, die in aller Regel die Verwendung der Mittel einschränken und nicht zu einer Verringerung der Bürokratie beitragen.“

Grundsätzlich bräuchten Kommunen eine auskömmliche finanzielle Grundausstattung, mit der sie auch in Zukunft die laufenden Aufgaben und ausreichend Personal finanzieren könnten, war sich der SGK Landes­vorstand einig.  Förderprogramme seien ein fester und wichtiger Bestandteil der Finanzbeziehungen zwi­schen Land und Kommunen, allerdings beinhalteten sie stets Vorgaben und Bedingungen, die die abrufende Kommune zu erfüllen habe. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung gelte es, eine gute Balance zwi­schen gebundenen Mitteln und der grundständigen Finanzierung der kommunalen Haushalte zu halten.

Mit Blick auf den Ende des Jahres zu beschließenden regulären Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 regte Rentschler eine Offensive zur Schulsanierung an. Dabei denke er nicht nur an den klassischen Schul­hausbau, sondern an ein ganzheitliches Programm, das „den Sanierungsstau in den baden-württembergi­schen Schulen mit Blick auf die veränderten Anforderungen beim Raumprogramm, die pädagogischen Be­dürfnisse, die Digitalisierung oder den Gesundheitsschutz anpacke und ergänzend zur Schulbauförderung gewährt werden solle“, konkretisiert Rentschler die Idee.

 

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