Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde sozialdemokratischer Kommunalpolitik.
Die SPD bestimmt mit einem zentralen Thema die landespolitische Debatte: mit dem Thema „Kita-Gebührenfreiheit“ und der Initiative für ein Volksbegehren ist es binnen kürzester Zeit gelungen, eine breite politische Auseinandersetzung zu führen - und auf ebenso breite Zustimmung zu stoßen. Baden-Württemberg hätte damit die Chance - wie schon zahlreiche andere Bundesländer - den Familien mit Kindern eine große finanzielle Belastung abzunehmen.
Die erste Hürde wurde mit rund 17.000 Unterschriften bei weitem übertroffen! Umso bedauerlicher ist das Schauspiel, dass seitens der grün-schwarzen Landesregierung nun stattfindet. Mit der Ablehnung des Zulassungsantrages entlarven sich die sonst gerne gesungenen Hohelieder auf die direkte Demokratie als folgenlose Sonntagsreden. Insbesondere beim grünen Teil der Landesregierung hätte man sich eigentlich anderes erwartet. Es ist daher nur konsequent, wenn die SPD in dieser Frage nun die Klärung vor dem Staatsgerichtshof herbeiführen will.
Bis dahin gilt es, die inhaltliche Auseinandersetzung - gerade auch im Vorfeld der Kommunalwahlen - weiter zu führen.
Dabei ist insbesondere auf zwei immer wieder vorgetragene Argumente der Gegenseite näher einzugehen.
- Qualitätsverbesserung vor Gebührenfreiheit
Im Zuge der Debatte wird meist darauf verwiesen, dass man die vorhandenen Finanzmittel zunächst für Qualitätsverbesserungen wie Leitungszeiten in den Einrichtungen verwenden sollte. Zum einen sind diese Leitungszeiten in vielen Kindertagesstätten allerdings heute schon Realität und zum anderen dürfte die sinnvolle Ausweitung dieser Zeiten im Rahmen der Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz sowie den finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushaltes gleichzeitig darstellbar sein.
- Besserverdiener sollen bezahlen
Mit dem Vorschlag einer Staffelung nach Einkommen versuchen insbesondere die Grünen in der Debatte Boden gut zu machen. Das Prinzip klingt vordergründig einleuchtend, dass insbesondere Familien mit höheren Einkommen nicht auf die Gebührenfreiheit angewiesen sind.
Der Vorschlag blendet allerdings aus, dass es solche Gehaltsstaffelungen in vielen Städten und Gemeinden bereits gibt. Anwendung finden sie allerdings nur vereinzelt. Der Verwaltungsaufwand ist hoch und die Bereitschaft vor der Kita-Leitung, einem freien Träger oder der Stadtverwaltung detailliert die privaten finanziellen Verhältnisse offen zu legen ist nicht sehr ausgeprägt. Dies führt dazu, dass Viele, die zumindest Anspruch auf reduzierte Gebühren hätten, nicht in deren Genuss kommen.
In jedem Fall darf die Frage der Gebührenfreiheit nicht weiter an der individuellen Finanzausstattung der jeweiligen Kommunen hängen. Inzwischen sind Kindertagesstätten in viel stärkerem Umfang Bildungseinrichtungen, als dies in früheren Zeiten der Fall war. Daher - und um Familie und Beruf vereinbaren zu können - erinnern die Gegen-Argumente an eine Kindergartenzeit, die es so bereits seit langem nicht mehr gibt.
Es bleibt zu hoffen, dass mit der Unterschriftensammlung nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs zügig begonnen werden kann. Die Familien im Land werden es danken.
Roman Götzmann
Oberbürgermeister
Stv. SGK-Landesvorsitzender