Unser Antrag beim SPD-Landesparteitag

Veröffentlicht am 03.05.2022 in Partei

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Am 7. Mai 2022 findet ein Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg statt, der als Schwerpunkt das Thema "Kinder und Jugendliche" hat. Wir bringen uns dort mit einem Antrag ein, den wir bei unserer Landesdelegiertenkonferenz im Oktober 2021 beschlossen haben.

Im Antrag fordern wir eine Kraftanstrengung für die Sanierung unserer Schulen und eine entsprechende Unterstützung der Kommunen durch das Land. Aber lest selbst:

Viele Schulen in Baden-Württemberg sind in einem verheerenden Zustand. Fenster und Dächer sind undicht, die Sanitäranlagen in unzumutbarem Zustand und die grundlegenden Ausstattungen nicht vorhanden. Durch den Digitalpakt wurde die Digitalisierung in Schulen vorangetrieben, jedoch stehen nun hochmoderne Geräte in unsanierten Räumen und die Ausstattung mit W-Lan ist immer noch nicht flächendeckend vorhanden. Während der Bau von neuen Schulen umfassend gefördert wird, hat die Sanierung von Schulen bis heute keine Priorität in Baden-Württemberg. Das muss dringend geändert werden. Wir fordern daher eine Anpassung der Schulbauförderrichtlinien und die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel, um auf den tatsächlichen Sanierungsbedarf an unseren Schulen zu reagieren. 

Schulsanierung in den 2020er-Jahren muss auch die energetische Sanierung und das klimaneutrale Heizen in den Blick nehmen. Schulen können auch klimaneutrale Heizzentralen für angrenzende Wohnquartiere sein. Photovoltaik auf unseren Schuldächern muss selbstverständlich sein.
Wir fordern, dass der Fördertatbestand der Generalsanierung, also sowohl Sanierung als auch Modernisierung, wieder in die Schulbauförderung aufgenommen wird. Die Sanierung kompletter Schulgebäude stellt die Kommunen vor sehr große finanzielle Herausforderungen. Die aktuelle Förderpolitik führt dazu, dass Abriss und Neubau für die Kommunen wirtschaftlicher sein kann als die Sanierung. Hier werden falsche Anreize gesetzt. Wir fordern das Land auf, die aktuellen Berechnungssätze für den zuschussfähigen Bauaufwand an die gestiegenen Baukosten anzupassen und zu indizieren. Die derzeit zugrunde gelegten Berechnungsgrundlagen sind überholt. 

Darüber hinaus fordern wir, folgende Schwerpunkte zu setzen:

Förderung der Sanierung von Sanitäranlagen als erste Maßnahme
Der schlechte bauliche Zustand vieler Schultoiletten und sanitären Anlagen wurde durch die verstärkten Hygienemaßnahmen in der Corona-Pandemie überdeutlich. Solche Zustände sind unhaltbar. Deswegen fordern wir ein Sonderprogramm zur Sanierung schulischer Sanitäranlagen mit dem Ziel, innerhalb von zehn Jahren alle Schulen im Land abzudecken. Nach Erreichen dieses Ziels ist die Sanierung der Sanitärmaßnahmen in ausreichendem Maß dauerhaft in den Schulbauförderrichtlinien zu verstetigen. 

Anpassung der Raumprogramme 
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschüler:innen sind bauliche Maßnahmen nötig. Das Raumprogramm einer Ganztagsschule oder der Schulkindbetreuung über das Mittagsband hat andere Bedarfe als das einer Halbtagsschule. Um einen guten Ganztagsbetrieb von Anfang an zu gewährleisten, muss das Raumprogramm stimmen und auch den Bedarfen der Schulkindbetreuung gerecht werden. Deswegen fordern wir eine sofortige Erhöhung der Fördermittel zum Umbau von Schulen zu Ganztagsschulen bzw. Schulen mit Ganztagesangebot, um den aktuell erhöhten Bedarf bedienen zu können.

Förderung barrierefreier Umbauten
Barrierefreiheit an Schulen wird bislang vor allem im Zuge umfassender Sanierungsmaßnahmen hergestellt. Um auch Schulen, an denen keine großen Sanierungsmaßnahmen anstehen, barrierefrei machen zu können, muss dieser Fördertatbestand in den Schulbauförderrichtlinien deutlicher hervorgehoben werden.

Förderung von Einbau und Modernisierung von Schulküchen
Immer mehr Kinder nehmen in der Schule an Mahlzeiten teil. Nur die wenigsten Schulen verfügen über eine adäquate Ausstattung. Auch hier bedarf es einer Anpassung der Förderrichtlinien, um Kommunen in die Lage zu versetzen, in ihren Schulen gesundes und regionales Essen ohne unnötige Transportwege durch Essenslieferung anbieten oder Essen im Rahmen des Cook / Chill Verfahrens zubereiten zu können.

Raumlufttechnische Anlagen und Klimatisierung
Der Einbau stationärer Anlagen zur Belüftung und Klimatisierung der Klassenzimmer muss bei Schulsanierungen verpflichtend werden. Gut durchlüftete Klassenzimmer werden auch nach der Corona-Pandemie Standard sein. Die mit Voranschreiten des Klimawandels zu 
erwartenden steigenden Temperaturen machen eine Klimatisierung unserer Schulen notwendig. 

Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS)
Die Notwendigkeit moderner Notfall- und Gefahren-Reaktions-System wird uns in regelmäßigen Abständen schmerzhaft vor Augen geführt. Diese Anlagen können nicht nur vor Vorfällen an Schulen, sondern z.B. auch vor Naturkatastrophen warnen. Daher gehören sie für uns zur Grundausstattung einer Schule und müssen nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Grundsanierungen zukünftig zwingend eingebaut werden. 

Förderung der Sanierung von Sportflächen und Schulhöfen
Die Corona-Pandemie hat bei vielen Kindern zu Bewegungsarmut geführt. Die ohnehin hohe Anzahl an Nichtschwimmer:innen unter Kindern und Jugendlichen ist nochmals gestiegen. Demgegenüber stehen veraltete Schulsportanlagen und marode (Schul)Bäder. Die Mittel für die Sanierung von Sport- und Schwimmflächen im Landeshaushalt sind alles andere als ausreichend. Wir fordern für beide Bereiche eine Offensive, um einen zügigen Abbau des Sanierungsstaus zu erreichen. Zudem ist es notwendig, dass Schulhöfe entsprechend bewegungsorientiert gestaltet und dazu Mittel bereitgestellt werden.

Finanzierung 
Uns ist wichtig, die Fördermittel des Landes für Schulsanierung nachhaltig zu erhöhen. Der Umbau unserer Schulen ist eine Aufgabe, die die Kommunen über Jahrzehnte beschäftigen wird. Kurzfristige Sonderprogramme, mit denen nur ein Bruchteil der sanierungsbedürftigen Schulen erreicht wird, werden den großen Herausforderungen in der Schulbausanierung nicht gerecht. Daher fordern wir eine Verstetigung der Mittelbereitstellung in den entsprechenden Haushaltstiteln des Landeshaushalts mit einer Förderquote von 75%. Darüber hinaus ist es erforderlich, Programme zu erarbeiten, die es auch finanziell schwächer gestellten Kommunen erlauben, Schulen in erforderlichem Maß zu sanieren und zu modernisieren. 
 

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